AGB
Overview
G.W.Consult
Markus Arnold
Oederaner Str.17
01159 Dresden
AGB im Bereich Dienstleistung der G.W.Consult
Rev.1 vom 01.02.2014
1. Leistungen der Firma G.W.Consult
1.1 Für alle Leistungen der Firma G.W.Consult sind ausschließlich die folgenden Bestimmungen
maßgebend, soweit nicht schriftlich Abweichendes vereinbart ist. Abweichende
Erklärungen, Mitteilungen oder Bedingungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von einem
Zeichnungsberechtigten der Firma G.W.Consult schriftlich bestätigt worden sind.
1.2 Die Firma G.W.Consult besteht aus erfahrenen Beratern, Technikern und Prüfern der
Fachrichtung Fertigungstechnik, Maschinenbau, Stahlbau, Schweißtechnik,
Werkstofftechnik, Bauüberwachung, Abnahmen, Dokumentationen, zerstörungsfreie
Prüfungen, Betriebswirtschaft, Unternehmensberatung .
1.3 Die Firma G.W.Consult führt die Arbeiten in eigener Verantwortung mit eigenen, den jeweiligen
Anforderungen entsprechenden zuverlässigen Fachkräften und eigenen Arbeitsmitteln durch.
1.4 Die Firma G.W.Consult ist verpflichtet, auf Verlangen des Auftraggebers die Arbeiten im Interesse
besserer Koordinierung auf dem Betriebsgelände bzw. auf der Baustelle des Auftraggebers zu erbringen.
1.5 Die Firma G.W.Consult trägt die gesamten Kosten für Ihr Personal, einschließlich der Kosten für An- und Abreise. Die Abrechnung von Reisekosten und Auslösung zwischen dem Auftraggeber
und G.W.Consult Mitarbeitern ist nur in schriftlich vereinbarten Ausnahmen möglich (z.B.
Auslandseinsatz).
2. Leistungen des Auftraggebers
2.1 Der Auftraggeber gestattet dem Personal der Firma G.W.Consult, die Betriebseinrichtungen zu
benutzen, soweit es für die Durchführung des Auftrages erforderlich und es die örtlichen
Verhältnisse zulassen. Beleuchtung, Strom und eventuell notwendige Gerüste gemäß UVV
sind bauseits kostenlos bereitzustellen. (Strom- und Wasseranschluss sowie Wasserablauf
für die Labor-Büro-Einheit bis Übergabestelle, sowie die Aufstellfläche für diesen, soweit
nicht anders vereinbart)
2.2 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass sich der Arbeitsplatz und das eventuell zu
prüfende Material in einem Zustand befindet, die eine ordnungsgemäße Arbeit, bzw. Prüfen
zulässt. Dazu gehört unter anderem eine entsprechende Oberflächenvorbereitung der zu
prüfenden Teile (Entfernung von z.B. Schmutz, Fett, Zunder, Schlacke, Schleifen der
Schweißnähte…). Medienführende Rohrleitungen und Bauteile müssen vor der Prüfung
entleert werden.
2.3 Treten während der Durchführung des Auftrages Umstände ein, die die Firma G.W.Consult nicht zu vertreten hat und Leib und Leben der Mitarbeiter der Firma G.W.Consult gefährden, ist die Firma
G.W.Consult berechtigt, ihr Personal vorbehaltlich einer Rücksprache mit dem Auftraggeber,
abzuziehen. Alle dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3. Mindestauftragshöhe
3.1 Die Mindestauftragshöhe je Auftrag (ausschließlich Fahrzeiten, Wegegelder, Wartezeiten
etc.) beträgt pro Einsatz € 350,‐ (Inland) und € 1.500,‐ (Ausland). Werden diese
Auftragssummen je Einsatz nicht erreicht, so werden diese Mindestbeträge berechnet.
4. Wartezeiten
4.1 Eine angemessene Wartezeit (15 Minuten) wird nicht berechnet. Für jede Wartestunde die
durch Verschulden des Auftraggebers entsteht, wird der jeweils gültige Stundensatz
berechnet. Hierzu gehören auch Wartezeiten durch Belehrungen/ Unterweisungen der UVV
des Auftraggebers sowie Wartezeiten durch nicht rechtzeitig erbaute Gerüste und
Schutzeinrichtungen für den Prüfbereich.
5. Pflichten der Firma G.W.Consult
5.1 Die Firma G.W.Consult wird dafür sorgen, dass von ihrem Personal die auf dem Betriebsgelände
bzw. auf der Baustelle des Auftraggebers geltenden Sicherheits‐ und Unfallverhütungs‐
Vorschriften sowie die dort geltenden Ordnungsbestimmungen eingehalten werden. Sie
stellt den Auftraggeber gemäß Ziffer 7.1 von Ansprüchen frei, die aus der Nichteinhaltung
dieser Vorschriften und Bestimmungen entstehen, sofern das Personal durch den
Auftraggeber ordnungsgemäß über diese Bestimmungen belehrt worden ist.
5.2 Die Firma G.W.Consult ist verpflichtet, die projektspezifischen Festlegungen und Vereinbarung,
soweit diese G.W.Consult zugänglich gemacht wurden, zu befolgen.
Sie wird insoweit von der Haftung für die Richtigkeit und Zweckmäßigkeit dieser Festlegung
und Vereinbarungen entbunden.
6. Gewährleistung
6.1 Die Firma G.W.Consult gewährleistet eine fach‐, sach‐ und fristgemäße Durchführung der
übertragenen Leistungen nach dem anerkannten Stand der Technik zum Zeitpunkt der
Auftragserteilung. Dazu gehören insbesondere:
‐ Vollständigkeit der Leistungen auf der Grundlage des festgelegten Leistungsumfanges
‐ Einhaltung der Terminplanung
6.2 Die Gewährleistungszeit beträgt 6 Monate ab Zeitpunkt der Abnahme der Leistungen.
6.3 Alle Leistungen der Firma G.W.Consult sind vom Auftraggeber unverzüglich abzunehmen. Wird die Leistung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erbringung oder Meldung der
Abnahmebereitschaft unter genauer Angabe der Gründe schriftlich vom Auftraggeber
zurückgewiesen, gilt die Abnahme als geklärt. Geringfügige Mängel werden von der Firma
G.W.Consult unverzüglich auf eigene Kosten beseitigt. Eine Zurückweisung ist nicht möglich.
6.4 Sollte innerhalb der Gewährleistungszeit festgestellt werden, dass Ingenieurleistung
unvollständig oder mangelhaft sind und dieses von der Firma G.W.Consult zu vertreten ist, so ist sie
verpflichtet und allein berechtigt, innerhalb angemessener Frist die erforderlichen Leistungen kostenlos nachzuholen oder nachzubessern.
6.5 Von Gewährleistung sind ausgeschlossen Fehler, die vom Auftraggeber bzw. von Dritten
verursacht oder veranlasst worden sind, sowie Gewährleistungsfolgeschäden.
6.6 Sämtliche Abnahmen und Gutachten erhaltenen Resultate stellen eine sachliche Beurteilung
des von Firma G.W.Consult geprüften Materials dar und sind nicht als Gewähr oder Garantie für die
Qualität, Klassifikation oder Verwendbarkeit des Materials anzusehen.
7. Haftung, Risikodeckung
7.1 Für Personen‐, Sach‐ und Vermögensschäden, die dem Auftraggeber oder Dritten durch
Verschulden von Mitarbeitern der Firma G.W.Consult in Ausführung der vertraglichen Leistungen
entstehen, haftet die Firma G.W.Consult im Rahmen ihrer Betriebshaftpflichtversicherung.
7.2 Für die Planungsarbeiten und sonstigen Leistungen beschränkt sich die Haftung auf
höchstens 50 % des für die jeweilige Aufgabe angefallenen Honorars.
7.3 Jede weitergehende Haftung ‐ insbesondere für mittelbare Schäden wie Produktionsausfall
und entgangenen Gewinn ‐ ist ausgeschlossen.
7.4 Die Firma G.W.Consult haftet nicht für Fehler, die vom Auftraggeber im Rahmen der technischen
Oberleitung entstanden sind.
8. Geheimhaltung, Schutzrechte, Datenschutz
8.1 Die Firma G.W.Consult gibt die vom Auftraggeber erhaltenen Pläne und Unterlagen nach
Durchführungen der Arbeiten vollständig zurück.
8.2 Die Firma G.W.Consult wird dafür Sorge tragen, dass die von Ihrem Personal bearbeiteten Aufgaben
sowie alle Informationen, Geschäftsvorgänge und Unterlagen, die anlässlich der
Durchführung der Arbeiten bekannt wurden, geheim bleiben.
Diese Pflicht bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrages bestehen. Die Firma G.W.Consult wir ihr
Personal in geeigneter Weise hierzu verpflichten.
8.3 Die personenbezogenen Daten sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen in keinem
Fall an Dritte weitergegeben werden oder diesen sonstig zugänglich gemachte werden.
8.4 Alle Pläne, Schriftstücke, Konstruktionen, Zeichnungen, Modelle etc., die der Firma G.W.Consult
bzw. ihren Mitarbeitern im Rahmen der Aufträge zur Verfügung gestellt werden, sind
jederzeit auf Verlangen, spätestens jedoch nach Beendigung des Auftrages, unaufgefordert
an den Auftraggeber zurückzugeben. Alle von der Firma G.W.Consult oder ihren Mitarbeitern,
unmittelbar erzielte Arbeitsergebnisse werden für den Auftraggeber geschaffen.
Die Rechte an den Arbeiten der Firma G.W.Consult bzw. ihren Mitarbeitern stehen ausschließlich
dem Auftraggeber zu.
8.6 Über alle Vorgänge, Betriebseinrichtungen, betriebliche Anlagen etc., die im Zusammenhang
mit der Tätigkeit für Auftraggeber bekannt werden, wird von der Firma G.W.Consult und ihren
Mitarbeitern auch nach Erledigung des Auftrages Dritten gegenüber Stillschweigen bewahrt.
9. Genehmigungen
Die Firma G.W.Consult besitzt folgende Genehmigungen:
a) Zerstörungsfreie Prüfungen an Druckgeräten und Druckbeaufschlagten Leitungen
(DGR-Richtlinie 97 / 23 / EG)
b) Zur Tätigkeit in fremden Anlagen oder Einrichtungen
c) Durchführung von Zerstörungsfreien Prüfungen in den Verfahren VT, PT, MT, UT, RT nach EN ISO 9712, EN 13018, EN 4179, NAS 410
10. Schlussabstimmungen
10.1 Ansprüche gegen die Firma G.W.Consult aus deren Leistungen, die über die vorstehenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind ausgeschlossen.
10.2 Unabhängig vom Rechtsgrund sind auch Ansprüche gegen die Firma G.W.Consult, die nicht auf die Vertragsleistung gerichtet sind, auf die Höhe der jeweiligen Auftragssumme beschränkt.
10.3 Die Vertragsbeziehungen sind nach Deutschem Recht zu beurteilen.
10.4 Soweit Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen infolge mangels
anderslautender Vereinbarungen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Rechtsgültigkeit
der übrigen Bestimmungen bleibt dabei unberührt.
10.5 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist an unserem Firmensitz.
10.6 Die Firma G.W.Consult und der Auftraggeber verpflichtet sich zu vertrauensvoller Zusammenarbeit und werden daher Personal des anderen weder abwerben noch innerhalb
einer Frist von 6 Monaten nach Abschluss der Arbeiten einstellen, oder über Dritte beschäftigen.
10.7 Der Auftraggeber ist berechtigt an seinen eigenen Prüfungen teilzunehmen, sofern
nicht Arbeitsschutz‐ oder andere Gründe dagegen sprechen.
11. AGB als Vertragsbestandteil
Die AGB der Firma G.W.Consult gilt grundsätzlich bei allen abgeschlossenen Verträgen mit Kunden.
AGB für Beratung der G.W.Consult
1. Die von uns abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schulden wir nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Unsere Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.
2. Wir sind berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung des Vertrages heranzuziehen. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von uns auf Grund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. Diese Leistungen sind vom Auftraggeber selbst bereitzustellen.
3. Wir erbringen unsere Leistungen auf der Grundlage der uns vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Diese werden von uns auf Plausibilität überprüft. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt beim Auftraggeber.
4. Wir erbringen unsere Leistungen grundsätzlich in mündlicher bzw.schriftlicher Form. Mündlich erteilte Auskünfte sind jedoch nicht verbindlich.
5. Unsere Vergütung ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Die Zurückbehaltung unseres Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
6. Unsere Haftung für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen nach § 1 des Vertrages ist auf die Partnerschaft und auf den jeweiligen Leistungserbringer begrenzt. Wir sichern zu, dass wir gegen Schadensfälle im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit in angemessenem Umfang versichert sind. Ein etwaiger Schadensersatz ist daher in der Höhe auf die Versicherungsleistung beschränkt. Diese Regeln gelten auch, wenn wir für einen Erfüllungsgehilfen oder einen sonstigen Beauftragten haften.
7. Im Falle einer mangelbehafteten Leistung sind wir zur Nachbesserung berechtigt. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
8. Änderungen des Vertrages, insbesondere die Vereinbarung zusätzlicher Leistungen, bedürfen der Schriftform.
9. Die AGB´s der Firma G.W.Consult gilt grundsätzlich bei allen abgeschlossenen Verträgen mit Kunden.
10. Für den Vertrag und seine Durchführung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand, soweit zulässig, und Erfüllungsort sind an unserem Geschäftssitz.